Kreissparkasse Freudenstadt Verwahrentgelt entfällt
Die Kreissparkasse Freudenstadt berechnet ab dem 27. Juli 2022 kein Verwahrentgelt mehr.
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Börsen und Märkte
Zum ersten Mal seit elf Jahren erhöht die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen und beendet die Ära von Null- und Negativzinsen.
Angesichts dieser Entwicklung berechnet die Kreissparkasse Freudenstadt ab dem 27. Juli 2022 für Privat- und Geschäftskunden kein Verwahrentgelt mehr. Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Sparkassendirektor Werner Loser hatte diesen Schritt bereits beim Sommerempfang des Landkreises und der Kreissparkasse Mitte Mai in Aussicht gestellt.
In den Verträgen mit den Kunden ist das Verwahrentgelt an den EZB-Einlagenzins gekoppelt. Dieser Leitzins war seit Mai 2016 bei null, der Zins für Einlagen der Kreditinstitute bei minus 0,5 Prozent. Die Kosten für die Verwahrung, die es schon immer gegeben hat, wurden bei negativen Marktzinsen erstmals sichtbar. Die Sparkassen haben dennoch viele Jahre ihre Kundinnen und Kunden vor den negativen Auswirkungen der Geldpolitik geschützt – auf Dauer war es aber nicht machbar, gegen die Marktbedingungen zu wirtschaften.
Presse-Information vom 27.07.2022