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Nachweispflicht bei Bareinzahlungen

Nachweispflicht bei Bareinzahlungen

Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bar­einzahlungen ab 10.000 Euro einen Herkunfts­nachweis über den Einzahlungsbetrag.

Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:  

  • Ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht  
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse     
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  •  Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf) 
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  •  Letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen    
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Fragen hierzu beantwortet Ihr Berater gerne. 

Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes zu beachten haben.

Wir sind für Sie da
Service und Beratung07441 533-0Mo. - Do. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Fr. 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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