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Erben und Vererben

Vermögen klug verteilen

Erben und Vererben

Vermögen klug verteilen

Vorsicht Erbschaftsteuer: Ein guter Finanzplaner macht die Rechnung mit seinen Kindern und Enkeln. Geben Sie Ihrem Vermögen nicht nur verschiedene Gesichter. Verteilen Sie es gleich auf mehreren Schultern. 

Überblick

Vererben - Klarheit schaffen für die Nachfahren

Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht minder anspruchsvoll als es aufzubauen und zu vermehren. Besonders, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es um den Erhalt Ihres Lebenswerkes geht.

Gut zu wissen 

  • Je enger verwandt die Erben, desto geringer die Steuersätze und umso höher die Freibeträge
  • Alle 10 Jahre schenken Sie innerhalb der Freibeträge steuerfrei
  • Kleine Vermögen werden geringer belastet als hohe
  • Grundvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden  

Tipps rund ums Vererben 

Alles hat seine Ordnung - die gesetzliche Erbfolge

Was passiert eigentlich, wenn Sie sterben, ohne Ihren letzten Willen hinterlassen zu haben? Der Staat geht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm am nächsten stehen.

Wichtig: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge beliebig abändern. Dies gilt jedoch nicht für etwaig bestehende Pflichtteilsansprüche.

Tipp

Bei aller Freude am Schenken – achten Sie darauf, dass neben Ihrem Partner auch Sie selbst gut versorgt sind.

Steuerklassen und Steuersätze

Ob und wie viel Steuern Ihre Erben zahlen müssen, hängt nicht nur von der Höhe des Erbes ab. Wichtig ist auch, wie eng Sie mit den Erben verwandt sind.

Freibeträge

Vom höchsten Steuerfreibetrag profitieren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Ansonsten gilt: Je enger Sie mit den Erben verwandt sind, desto höher sind deren Freibeträge.

Schenkung

Wenn Sie schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens an Ihre Erben geben wollen, können Sie dies durch eine Schenkung machen.

Häufig gestellte Fragen

Vererben oder verschenken? Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Bloß kein Streit

Wie vermeide ich Fehler beim Vererben?

Erbschaft bewerten

Häufiger Streitpunkt: Was ist das Erbe eigentlich wert

Eine Erbschaft besteht in der Regel aus Geld und aus Sachvermögen. Grundsätzlich gilt:  Für die steuerliche Bewertung und die Verteilung auf die Erben ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls entscheidend. 

Letzer Wille

Den Nachlass richtig regeln

Bringen Sie Ihren Willen zu Papier - mit einem Testament

Es liegt in der Natur des Menschen, seinen Willen frei zu äußern. Erst recht, wenn es um den letzten geht. Sorgen Sie schon heute für klare Verhältnisse. Ändern können Sie Ihre Meinung immer noch.

Über den eigenen Tod denkt niemand gerne nach. Doch will man seine Angehörigen nicht mit finanziellen Sorgen zurück lassen, sollte man sich frühzeitig Gedanken über sein Erbe machen.

Vererben – diese Kosten kommen
auf mich zu

Die Höhe der anfallenden Kosten orientiert sich am Wert des Nachlasses.

Tipp

Der frühzeitige Gang zum Notar kann sich lohnen. Sie müssen mit keinen weiteren Kosten rechnen, wenn sich Ihr Vermögen bis zum Todestag vergrößert.

Nachlass regeln

Sie haben viele Möglichkeiten zur Gestaltung. Wenn Sie nicht selbst regeln, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Vererben und Enterben – der Pflichtteil

Auch ein Testament hat seine Grenzen. Von den nahen Verwandten geht keiner ganz leer aus. Ein Pflichtteil steht ihnen immer zu. Das können Sie auch durch ein Testament nicht ändern. 

Infos

Hier bekommen Sie Informationen zum gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, zu Ansprüchen und Auflagen gegenüber den Erben.

Wie muss ein Testament aussehen?

Regeln für den letzten Willen
Wer sein Testament aufsetzt, sollte dies besonders sorgfältig tun. Denn winzige Fehler – wie ein fehlendes Datum – können das Schriftstück anfechtbar machen. Wie Sie späteren Streit unter Ihren Erben vermeiden können.

Erbvertrag

Für den Familienfrieden
Mit Sicherheit wasserdicht: Der Erbvertrag wird bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Begünstigten vor einem Notar geschlossen und amtlich verwahrt. Machen Sie es amtlich.

Legen Sie jetzt fest, was Sie später wollen 

Bereiten Sie sich auf den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können. Stellen Sie sicher, dass zu jeder Zeit in Ihrem Sinne gehandelt wird.

Verfügung zu Gunsten Dritter

Einzelne Vermögenswerte übertragen

Legen Sie bereits heute fest, wem später einmal bestimmte Vermögenswerte zufallen sollen. Mit einer Verfügung zu Gunsten Dritter übertragen Sie Teile Ihres Vermögens individuell und außerhalb der Erbmasse.

Eine Verfügung zu Gunsten Dritter ermöglicht es Sparguthaben oder Wertpapiere auf einen Verwandten, Freund oder Bekannten zu übertragen.

Vermögenswerte, die durch eine Verfügung zu Gunsten Dritter übertragen werden, fallen nicht in die Erbmasse

Innerhalb der Freibeträge ist eine Übertragung steuerfrei

Vermögen auf andere übertragen.

Aus Erbensicht

Ehrensache - Pflichten im Erbfall

Mit dem Erbe kommt die Verantwortung.

Je näher Sie dem Erblasser gestanden haben, umso mehr liegt es an Ihnen, seine Interessen zu wahren und die nötigen Formalitäten zu erledigen.

Gut zu wissen

  • Tragen Sie alle Urkunden und Unterlagen zusammen, die von Bedeutung sein können.
  • Informieren Sie alle wichtigen Stellen und das Umfeld des Erblassers
  • Beachten Sie Bedingungen, an die Ihr Erbe geknüpft sein kann
  • Beachten Sie Höhe und Anteil eventueller Schulden des Erblassers
  • Einigen Sie sich ggf. mit weiteren Erben, wie der Nachlass rechtmäßig aufzuteilen ist

Ein Todesfall zieht Formalitäten nach sich. Unterlagen und Urkunden, die Ihnen die Behördengänge erleichtern können, finden Sie in der Regel im Schließfach des Erblassers.

Ihre Pflichten als Erbe: 

Meldepflichten

Der verantwortliche Arzt stellt eine Todes-Bescheinigung aus, die Sie – neben Pass und Familienbuch – schnellstmöglich beim Standesamt vorlegen. Das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen hilft Ihnen beim Benachrichtigen der weiteren Stellen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus. Vorrangig sollten Sie die engen Angehörigen und den Arbeitgeber des Erblassers informieren.

Legitimation

Ein Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll dient einem rechtmäßigen Erbe als Legitimation. Übergeben Sie die letztwillige Verfügung zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers). Dieses bestimmt dann einen Termin zur Eröffnung und fertigt das Eröffnungsprotokoll an.

Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft und teilen das Nachlassvermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten unter sich auf. Verfügen dürfen die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich.

Auflagen

Eine Erbschaft ist häufig an Auflagen gebunden, die Sie als Erbe berücksichtigen müssen. Dies können Auflagen zu einer Leistung an Dritte oder zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen sein. Auf diesem Weg sichert der Erblasser zum Beispiel seine Grabpflege, verhindert, dass sein Lieblingsbild verkauft wird oder bewirkt, dass öffentliche Institutionen das geerbte Geld nach seinem Willen verwenden. Solche Auflagen gelten für eine Dauer von bis zu 30 Jahren oder auch bis zum Tode einer bestimmten Person.

Verbindlichkeiten

Mit dem Tode des Erblassers geht die Erbschaft als Ganzes und von selbst auf den Erben über. Dies bedeutet, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt. Eines Mitwirkungsaktes des Erben bedarf es nicht. Kommen Sie zu der Erkenntnis, dass der Erblasser Ihnen Schulden hinterlassen hat, in einem Umfang, der das geerbte Vermögen übersteigt, sollten Sie beim Nachlassgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens stellen. Dadurch lässt sich eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeiführen.

Grundsätzlich haben Sie auch immer das Recht ein Erbe auszuschlagen.

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